Video-/Audioüberwachung
Videoüberwachung - öffentlicher Orte und Plätze
Insbesondere an Anlagen und Einrichtungen der Bahn. Es besteht ein eigener Nutzungsvertrag zwischen Bahn und Bundespolizei, der festlegt, dass die Infrastruktur der Videoüberwachung durch die Deutsche Bahn betrieben wird und die Bundespolizei diese nutzen darf.
Weiter sind oft Orte betroffen, wo es “gehäuft zu Drogenhandel, Diebstahl oder Gewalt kommt”
“Intelligente Videoüberwachung”
Es gab einen Pilotversuch am Berliner Südkreuz 2019 und seit Juni 2023 in Hamburg auf dem Hansaplatz.
2023 implementiert der schweizer Bahnhof in Schaffhausen “intelligente” Kamerasysteme, um das Kaufverhalten von Kund*innen zu analysieren und Ladenmiete nach Kundenaufkommen aufzuschlüsseln.
Seit 2018 wird die Mannheimer Innenstadt mit KI-Technik vom Frauenhofer-Institut in München Überwacht. Von 68 Überwachungskameras der Polizei in Mannheim sind 10 mit “KI-Software” ausgestattet. Der Einsatz dieser Technik wurde im Dez. 2023 bis 2026 verlängert
Bisher sollen alle oben genannten Systeme keine direkte Identifikation von Individuen zulassen. Das heißt, dass die Systeme nur Situationsabhängig den gerade erkannten Personen einen Identifier zuweisen, der nur zur Verarbeitung der jeweiligen Videosequenz dienen soll. Personalien sollen so nicht festgestellt werden können.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2023 “Handy-Blitzer”, die Autofahrer*innen fotografieren und nach “Handy-am -Ohr” - Situationen analysieren.
In Frankreich werden zu Olympia 2024 massenhaft “intelligente” Verhaltensscanner eingesetzt werden.
Videoüberwachung Demonstrationen
Bei den Ermittlungen zu den G20 Protesten wurde Videomaterial mittels Gesichtserkennung ausgewertet. Hier könnten Details dazu eingefügt werden.
Gesichtserkennung bei G20, nicht zum Identifizieren sondern zum Verfolgen
- Polizei mit Kameras
- Kamerawagen
- Insbesondere hier Datenauswertungen
Video- Audioüberwachung - private Räume
Prinzipiell können private Räume verwanzt werden, auch wenn sich Verdächtige nur ab und zu darin aufhalten.
In der folgenden Statistik sind die Verfahren in denen Wohnraumüberwachung eingesetzt wurde aufgelistet. Die Statistik erfasst nur Verfahren, die geeignet sind den Schutzbereich des § 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, zu berühren. Verfahren in denen andere Räume überwacht wurden sind demnach nicht erfasst.