Funkzellenabfrage
Um dieses Kapitel zu verstehen ist es notwendig die grundlegenden Konzepte von Mobilfunkzellen (im Folgenden MFZ abgekürzt), insbesondere den Verbindungs- bzw Authentifizierungsprozess zwischen Handy und Mobilfunkzelle, zu verstehen. Wir haben versucht, das im Artikel Mobilfunk verständlich zu veranschaulichen.
Die Funkzellenabfrage ist eine in § 100g Abs. 3 StPO geregelte Maßnahme, derer sich Strafverfolgungsbehörden in ihren Ermittlungen bedienen können. Dabei Fragen die Behörden bei den Betreibern der in dem Fall interessanten MFZ bestimmte Daten zu deren Nutzung ab.
Was wird bei Funkzellenabfragen abgefragt?
Bei Funkzellenabfragen werden folgende Daten im abgefragten Zeitraum und “Ort” (also ein bestimmtes Gebiet, das evtl von mehreren MFZ abgedeckt wird) erhoben:
- eingeloggte Rufnummern
- Zeitpunkte von:
- Einwahl/Auswahl der Geräte
- Aus- und eingehender Anrufe
- Mailbox Gespräche
- gesendete/empfangene SMS
Oftmals werden beispielweise bei Demos Funkzellenabfragen vor, während und nach der Demo gemacht. Dadurch kann beispielsweise ersichtlich werden, welche Geräte sich nur zum Zeitpunkt der Demo an diesem Ort aufgehalten haben und welche Geräte dort evtl “zu Hause” sind.
Außerdem können natürlich über Funkzellenabfragen auf einem größeren Gebiet Bewegungsprofile erstellt werden, in dem Ein- und Auswahlzeitpunkte einzelner Geräte bei den jeweiligen MFZ betrachtet werden:
Statistiken zu Funkzellenabfragen
Die Zahlen belaufen sich auf die durchgeführten Abfragen. In einer Abfrage können durchaus mehrere Hunderttausend Geräte betroffen sein. Das geht sogar soweit, dass in Berlin im Jahr 2016 statistisch jedes einzelne Handy alle 11 Tage in einer Funkzellenabfrage landete.
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